Gesetze / Berufsförderungsverordnung
BFöV§ 8 Grundsatz zur Förderung der schulischen Bildung
Stand: 10.06.2019
Die Förderung der schulischen Bildung weicht von der Förderung der beruflichen Bildung nur ab, soweit die §§ 9 bis 14 ausdrücklich Anderes regeln.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 8 BFöV →
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- OVG NRW, 18.01.2021 – 1 A 4786/19Zitiert von 8
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