Gesetze / Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten in Beihilfe-, Reisekosten- und Umzugskostenangelegenheiten sowie für die Beihilfefestsetzung

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§ 4 Inkrafttreten

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 26.10.2022

Bund

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

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