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Gesetze / Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten

BfAAErnAnO

I.

Stand: 16.03.2024

Bund

Auf die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten wird für ihren oder seinen Geschäftsbereich die Befugnis zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 15 übertragen.

BfAAErnAnO

Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten

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Fassung

Stand: 16.03.2024 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 16.03.2024

recht.nulegal.eu/gesetze/BfAAErnAnO/i.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BfAAErnAnO/i., abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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