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Gesetze / Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten

BfAAErnAnO

Eingangsformel

Stand: 16.03.2024

Bund

Das Auswärtige Amt erlässt nach Artikel 1 Absatz 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) die folgende Anordnung:

BfAAErnAnO

Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten

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Fassung

Stand: 16.03.2024 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 16.03.2024

recht.nulegal.eu/gesetze/BfAAErnAnO/eingangsformel

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BfAAErnAnO/eingangsformel, abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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