Gesetze / Landesrecht Bayern / Bezirksordnung

BezO

Art 4 Wirkungskreis im allgemeinen

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BezO/4#abs-1 (1) Den Bezirken steht die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu, die sich auf das Gebiet des Bezirks beschränken und über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise und kreisfreien Gemeinden hinausgehen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BezO/4#abs-2 (2) Die Aufgaben der Bezirke sind eigene oder übertragene Angelegenheiten.

Art 3 Art 5