Gesetze / Landesrecht Bayern / Bezirksordnung
BezOArt 22 Rechtsstellung; Aufgaben des Bezirkstags
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BezO/22#abs-1 (1) Der Bezirkstag ist die Vertretung der Bezirksbürgerinnen und Bezirksbürger. Er entscheidet im Rahmen des Art. 21 über die Angelegenheiten der Bezirksverwaltung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BezO/22#abs-2 (2) Der Bezirkstag überwacht die gesamte Bezirksverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse. Er kann hierfür Richtlinien aufstellen.