Gesetze / Landesrecht Bayern / Bezirksordnung
BezOArt 11 Bezirkseinwohnerinnen und Bezirkseinwohner; Bezirksbürgerinnen und Bezirksbürger
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BezO/11#abs-1 (1) Bezirksangehörige sind alle Bezirkseinwohnerinnen und Bezirkseinwohner. Sie haben gegenüber dem Bezirk die gleichen Rechte und Pflichten. Ausnahmen bedürfen eines besonderen Rechtstitels.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BezO/11#abs-2 (2) Bezirksbürgerinnen oder Bezirksbürger sind alle Bezirksangehörigen, die das Wahlrecht für die Bezirkswahlen besitzen.