Gesetze / Landesrecht Bayern / Bezirksordnung

BezO

Art. 11 Bezirkseinwohnerinnen und Bezirkseinwohner; Bezirksbürgerinnen und Bezirksbürger

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BezO/11#abs-1 (1) Bezirksangehörige sind alle Bezirkseinwohnerinnen und Bezirkseinwohner. Sie haben gegenüber dem Bezirk die gleichen Rechte und Pflichten. Ausnahmen bedürfen eines besonderen Rechtstitels.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BezO/11#abs-2 (2) Bezirksbürgerinnen oder Bezirksbürger sind alle Bezirksangehörigen, die das Wahlrecht für die Bezirkswahlen besitzen.

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