Gesetze / Dritte Verordnung zur Durchführung des § 39 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes
BewG§39DV 3§ 3
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.