§ 2 Überschreiten des Amtsbezirks
Stand: 01.08.2022
Eine Beurkundung ist nicht deshalb unwirksam, weil der Notar sie außerhalb seines Amtsbezirks oder außerhalb des Landes vorgenommen hat, in dem er zum Notar bestellt ist.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 2 BeurkG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Köln, 30.08.2022 – 2 Wx 173/22
- BGH, 23.01.2020 – V ZB 70/19Notargebühr für Unterschriftsbeglaubigung bei mehreren Erklärungen imd verschiedenen Gegenständen
- BGH, 11.11.2004 – III ZR 63/04Zitiert von 2
- BGH, 27.08.1998 – 4 StR 198/98Zitiert von 4
- KG, 01.06.2012 – Not 27/11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.