§ 2 Überschreiten des Amtsbezirks
Stand: 01.08.2022
Wird zitiert von 4
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- BGH, 23.01.2020 – V ZB 70/19Notargebühr für Unterschriftsbeglaubigung bei mehreren Erklärungen imd verschiedenen Gegenständen
- BGH, 11.11.2004 – III ZR 63/04Zitiert von 2
- BGH, 27.08.1998 – 4 StR 198/98Zitiert von 4
- KG, 01.06.2012 – Not 27/11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Eine Beurkundung ist nicht deshalb unwirksam, weil der Notar sie außerhalb seines Amtsbezirks oder außerhalb des Landes vorgenommen hat, in dem er zum Notar bestellt ist.