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BestV

§ 33 Genehmigung von Beisetzungen außerhalb von Friedhöfen

Stand: 25.08.2026

Bayern

Der Antrag auf Genehmigung einer Beisetzung außerhalb von Friedhöfen (Art. 12 Abs. 1 BestG) ist bei der Behörde, in deren Bereich der Bestattungsplatz liegt, schriftlich oder elektronisch einzureichen. Die Behörde kann Unterlagen, insbesondere über die Lage und die Beschaffenheit des Bestattungsplatzes, verlangen. Sie soll die Gemeinde, in deren Gebiet die Beisetzung vorgesehen ist und die Eigentümer der an den Bestattungsplatz angrenzenden Grundstücke hören. Die Genehmigung ist auch der Gemeinde des Beisetzungsorts bekannt zu geben.

§ 32 § 34