Gesetze / Landesrecht Bayern / Bestattungsgesetz
BestGArt 13a Enteignung
Stand: 25.08.2026
Zur Schaffung oder Änderung von Bestattungseinrichtungen kann nach den Vorschriften des Bayerischen Gesetzes über die entschädigungspflichtige Enteignung 1) BayRS 2141-1-I
enteignet werden.