Gesetze / Verordnung zur Überleitung in die im Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern geregelten Ämter und über die künftig wegfallenden Ämter

ÜlV - 2. BesVNG

§ 3

Stand: 10.06.2019

Bund

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1975 in Kraft.

§ 2