Gesetze / Verordnung zur Überleitung in die im Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern geregelten Ämter und über die künftig wegfallenden Ämter
ÜlV - 2. BesVNG§ 3
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1975 in Kraft.
Änderungsverlauf
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21.02.1992 Ausfertigung
§ 3 eingefügt und aufgehoben durch Artikel 10 § 1 des Gesetzes vom 21. Februar 1992 (BGBl. I 266)
BGBl. 1992 I S. 266
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