Gesetze / Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern

2. BesVNG

Art IX § 1 Begriff Dienstbezüge, Verweisungen

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BesVNG%202/ix-1#abs-1 (1) Der Begriff der Dienstbezüge in anderen Vorschriften als denen des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes gilt bis zu einer Änderung dieser Vorschriften in der bisherigen Bedeutung weiter.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BesVNG%202/ix-1#abs-2 (2) Wird in anderen Vorschriften als denen des Bundesbesoldungsgesetzes auf Vorschriften und Bezeichnungen verwiesen, die durch dieses Gesetz geändert oder gestrichen worden sind, treten an ihre Stelle die Vorschriften und Bezeichnungen nach den geänderten oder neuen Vorschriften.

Art VIII § 4 Art IX § 2