Gesetze / Erstes Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern 1. BesVNG Art V § 6 (weggefallen) Bund Außer Kraft: Art V § 6 BesVNG 1 ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz; so verzeichnet sie die amtliche Fassung mindestens seit 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs. -