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Gesetze / Bekanntmachung der Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung

BesÜV2Bek 1994-09-10

Anlage IC (Anlage IX des BBesG) Gültig ab 1. Oktober 1994 nur für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 16 sowie für die Bundesbesoldungsordnungen B, C und R

Stand: 10.06.2019

Bund

(Inhalt: Nicht erfaßte Tabelle,
Fundstelle: BGBl. I 1994, 2581 - 2583)

BesÜV2Bek 1994-09-10

Bekanntmachung der Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/BesÜV2Bek 1994-09-10/anlage-ic

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BesÜV2Bek 1994-09-10/anlage-ic, abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt (recht.bund.de) · Quelle: Bundesamt für Justiz Ein Dienst der Nulegal GmbH ·