Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Berufsanerkennungsdurchführungsverordnung NRW
BerufsanDVO NRW§ 3 Eignungsprüfung
Stand: 26.08.2026
Die Eignungsprüfung ist eine praktische Prüfung und soll als Patientenprüfung ausgestaltet sein. Sie erstreckt sich inhaltlich auf die von der zuständigen Behörde festgestellten wesentlichen Unterschiede und ist mit einem Prüfungsgespräch verbunden. Soweit die Regelausbildung keine praktische Prüfung vorsieht, ist sie eine mündliche Prüfung.