Gesetze / Beleihungswertermittlungsverordnung
BelWertV§ 2 Gegenstand der Wertermittlung
Stand: 10.06.2019
Gegenstand der Beleihungswertermittlung ist das Grundstück, grundstücksgleiche Recht oder vergleichbare Recht einer ausländischen Rechtsordnung, das mit dem Grundpfandrecht belastet ist oder belastet werden soll.