Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachungsverordnung
BekanntmVO§ 1 Geltungsbereich
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BekanntmVO/1#abs-1 (1) Das Verfahren und die Form bei der öffentlichen Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Kreise und Zweckverbände richten sich nach den Vorschriften dieser Verordnung, soweit nicht Bundes- oder Landesrecht hierüber besondere Regelungen enthält.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BekanntmVO/1#abs-2 (2) Die Vorschriften dieser Verordnung über Satzungen gelten auch für sonstige ortsrechtliche Bestimmungen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BekanntmVO/1#abs-3 (3) Für die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen gelten die §§ 4 bis 7.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 1 BekanntmVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Minden, 18.12.2014 – 11 K 3049/13Zitiert von 5
- VG Minden, 26.03.2014 – 11 K 1108/13
- VG Minden, 12.08.2020 – 11 K 3001/19Zitiert von 1
- OVG NRW, 28.08.2008 – 7 D 30/07.NEUnwirksamkeit einer Sanierungssatzung; Bekanntmachung von Ortsrecht durch Aushang in einer größeren Gemeinde Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- VG Minden, 27.05.2026 – 1 K 3733/21Zitiert von 1
- OVG NRW, 25.10.2022 – 2 D 392/21.NEZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 04.08.2020 – 18 L 1222/20Zitiert von 4
- VG Arnsberg, 20.03.2009 – 5 K 1970/08Zitiert von 1
- OVG NRW, 11.09.2008 – 7 D 64/07.NEZitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 BekanntmVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.