Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachungsverordnung
BekanntmVO§ 1 Geltungsbereich
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BekanntmVO/1#abs-1 (1) Das Verfahren und die Form bei der öffentlichen Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Kreise und Zweckverbände richten sich nach den Vorschriften dieser Verordnung, soweit nicht Bundes- oder Landesrecht hierüber besondere Regelungen enthält.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BekanntmVO/1#abs-2 (2) Die Vorschriften dieser Verordnung über Satzungen gelten auch für sonstige ortsrechtliche Bestimmungen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BekanntmVO/1#abs-3 (3) Für die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen gelten die §§ 4 bis 7.