Gesetze / Beitragsentlastungsgesetz
BeitrEntlG§ 2 Anpassung laufender Krankengeldzahlungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BSG, 12.03.2013 – B 1 KR 17/12 RKrankenversicherung - Krankengeld - Ruhen beim Bezug von Übergangsgeld - KrankengeldspitzbetragZitiert von 4
- SG Marburg, 18.05.2017 – S 14 KR 11/17
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
§ 47 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der ab 1. Januar 1997 geltenden Fassung ist vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an auch auf Krankengeldzahlungen anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1997 begonnen haben.