Gesetze / Beitragsentlastungsgesetz
BeitrEntlG§ 2 Anpassung laufender Krankengeldzahlungen
Stand: 10.06.2019
§ 47 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der ab 1. Januar 1997 geltenden Fassung ist vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an auch auf Krankengeldzahlungen anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1997 begonnen haben.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 2 BeitrEntlG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BSG, 12.03.2013 – B 1 KR 17/12 RKrankenversicherung - Krankengeld - Ruhen beim Bezug von Übergangsgeld - KrankengeldspitzbetragZitiert von 5
- SG Marburg, 18.05.2017 – S 14 KR 11/17
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.