Gesetze / Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

BefBedV

§ 18 Inkrafttreten

Stand: 10.06.2019

Bund

Diese Verordnung tritt 6 Monate nach ihrer Verkündung in Kraft.

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