Gesetze / Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
BefBedV§ 18 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt 6 Monate nach ihrer Verkündung in Kraft.