Gesetze / Beamtenversorgungsgesetz BeamtVG (XXXX) §§ 92 bis 104 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 92 bis 104 BeamtVG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 92 bis 104 BeamtVG liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm