Gesetze / Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung
BeamtVÜV§ 5 (Inkrafttreten)
Stand: 18.01.2020
Für § 5 BeamtVÜV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.