Gesetze / BeamtVÜV · BGBl I 1991, 630
Verordnung über beamtenversorgungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands
5 Normen · ausgefertigt 11.03.1991 · 22 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.09.2020 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 2 — Maßgaben | 12 |
| § 3 — Verwendung von Beamten und Richtern | 12 |
| § 1 — Geltungsbereich | 8 |
| § 4 — Verwendung von Beamten und Richtern im Ruhestand | 2 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1Geltungsbereich
- § 2Maßgaben
- § 3Verwendung von Beamten und Richtern
- § 4Verwendung von Beamten und Richtern im Ruhestand
- § 5(Inkrafttreten)
- Anlage(zu § 1 Abs. 1) Verzeichnis der zum Beamtenversorgungsgesetz erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Änderungsverlauf
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.