Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Wassergesetz BbgWG § 119 (weggefallen) Brandenburg Außer Kraft: § 119 BbgWG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für § 119 BbgWG liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm