Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Verwaltungsgerichtsgesetz
BbgVwGG§ 5
Stand: 30.07.2026
Oberste Dienstaufsichtsbehörde für die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das für Justiz zuständige Mitglied der Landesregierung. Die Ausübung der Dienstaufsicht über das gemeinsame Oberverwaltungsgericht wird staatsvertraglich geregelt.