Außer Kraft: § 1 BbgVermG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „aufgehoben“ im Gesetz; so verzeichnet sie die amtliche Fassung, seit wir sie am 30.07.2026 zuerst so gesehen haben.
Für § 1 BbgVermG liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.