Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgVergGKV · GVBl.II/12, [Nr. 57]
Verordnung zur Errichtung einer Kommission für die Anpassung des Mindestentgeltes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Brandenburgische Vergabegesetz-Kommissionsverordnung - BbgVergGKV)
4 Normen · Ausgangsfassung vom 06.07.2012 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Einrichtung der Kommission
- § 2 Vorschlag und Berufung der Mitglieder
- § 3 Verfahren
- § 4 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
- 21.08.2026 — 4 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
05.03.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 69 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.30)
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Historischer Änderungsnachweis
25.05.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 25.05.2022
Überschrift neu gefasst; §§ 1, 2, 3 geändert
GVBl. II 2022, Nr. 37
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).