Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung
BbgVStättVAnlage 1 (zu § 39 Absatz 1) - Befähigungszeugnis
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 1 BbgVStättV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.