Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgUVPG · GVBl.I/02, [Nr. 07] S.62
Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - BbgUVPG)
6 Normen · ausgefertigt 10.07.2002 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 3 — Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für Vorhaben, Voraussetzungen und Durchführung | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1Zweck des Gesetzes
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für Vorhaben, Voraussetzungen und Durchführung
- § 4Pflicht zur Strategischen Umweltprüfung für Pläne und Programme, Voraussetzungen, Durchführung und Überwachung
- § 5Durchführungsvorschriften
- § 6Übergangsregelung
- Anlage 1
- Anlage 2
Änderungsverlauf
- 01.08.2026 — 4 Normen geändert · §§ 3, 4, 5, 6 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.