Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Trennungsgeldverordnung
BbgTGV§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 21.08.2026
Beamte des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Richter des Landes erhalten Trennungsgeld entsprechend der Trennungsgeldverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 1999 ( BGBl. I S. 1533), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 12 des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3396, 3403), in der jeweils geltenden Fassung, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist. Die Anwendung der Auslandstrennungsgeldverordnung bleibt unberührt.