Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Richtergesetz
BbgRiG§ 76 Verfahren
Stand: 30.07.2026
Mit den Ermittlungen zur Durchführung des Disziplinarverfahrens kann nur eine Richterin oder ein Richter beauftragt werden.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Richtergesetz
BbgRiGStand: 30.07.2026
Mit den Ermittlungen zur Durchführung des Disziplinarverfahrens kann nur eine Richterin oder ein Richter beauftragt werden.