Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz
BbgProstSchGZVAnlage (zu § 3 Absatz 4) - Verzeichnis der Fallpauschalen
Stand: 01.09.2026
Für Anlage BbgProstSchGZV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.