Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz

BbgProstSchGZV

Anlage (zu § 3 Absatz 4) - Verzeichnis der Fallpauschalen

Stand: 01.09.2026

Brandenburg

Für Anlage BbgProstSchGZV liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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