Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Pflanzenschutzverordnung
BbgPflSchVAnlage 1 (zu § 4 Absatz 1) - Voraussetzungen für die Anerkennung als Kontrollwerkstatt
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 1 BbgPflSchV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.