Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Mobilitätsgesetz des Landes Brandenburg
BbgMobG§ 27 Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements
Stand: 01.08.2026
Das Land unterstützt nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes Projekte im Bereich der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements.