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§ 27 BbgMobG (Brandenburg) — Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements

Mobilitätsgesetz des Landes Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Land unterstützt nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes Projekte im Bereich der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements.