Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Kehr- und Überprüfungsverordnung

BbgKÜO

§ 3 Bescheid

Stand: 21.08.2026

Brandenburg

Bei Gebäuden, in denen eine Feuerstättenschau durchgeführt wird, sind die Festlegungen zu den Lüftungsanlagen gemäß § 1 Absatz 1 in den Feuerstättenbescheid nach § 14a des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes aufzunehmen. Werden in Gebäuden keine Feuerstättenschauen durchgeführt, wird an Stelle des Feuerstättenbescheids ein Lüftungsanlagenbescheid erlassen.

§ 2 § 4