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§ 3 BbgKÜO (Brandenburg) — Bescheid

Brandenburgische Kehr- und Überprüfungsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 21.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei Gebäuden, in denen eine Feuerstättenschau durchgeführt wird, sind die Festlegungen zu den Lüftungsanlagen gemäß § 1 Absatz 1 in den Feuerstättenbescheid nach § 14a des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes aufzunehmen. Werden in Gebäuden keine Feuerstättenschauen durchgeführt, wird an Stelle des Feuerstättenbescheids ein Lüftungsanlagenbescheid erlassen.