Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgKPHG · GVBl.I/04, [Nr. 10] S.244

Gesetz über den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im Land Brandenburg (Brandenburgisches Krankenpflegehilfegesetz - BbgKPHG)

33 Normen · ausgefertigt 26.05.2004 · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Führen der Berufsbezeichnung
  2. § 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
  3. § 2a Erteilung der Erlaubnis für außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbene abgeschlossene Ausbildungen
  4. § 2b Unterlagen und Bescheinigungen zur Anerkennung von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen abgeschlossenen Ausbildungen
  5. § 2c Verfahren für die Anerkennung von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen abgeschlossenen Ausbildungen
  6. § 2d Verwaltungszusammenarbeit
  7. § 2e Vorwarnmechanismus
  8. § 3 Ausbildungsziel
  9. § 4 Dauer und Struktur der Ausbildung
  10. § 5 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
  11. § 6 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
  12. § 7 Anrechnung von Fehlzeiten
  13. § 8 Verordnungsermächtigung
  14. § 9 Ausbildungsvertrag
  15. § 10 Pflichten des Trägers der Ausbildung
  16. § 11 Pflichten der Schülerin und des Schülers
  17. § 12 Ausbildungsvergütung
  18. § 13 Probezeit
  19. § 14 Ende des Ausbildungsverhältnisses
  20. § 15 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
  21. § 16 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
  22. § 17 Nichtigkeit von Vereinbarungen
  23. § 18 Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern
  24. § 19 Zuständige Behörde
  25. § 19a Erbringung von Dienstleistungen
  26. § 20 Ordnungswidrigkeiten
  27. § 21 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
  28. § 21a Nichtanwendung des Brandenburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
  29. § 22 Weitergeltung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen
  30. § 23 Weitergeltung staatlicher Anerkennung von Schulen
  31. § 23a Einschränkung von Grundrechten
  32. § 23b Übergangsregelung
  33. § 24 In-Kraft-Treten

Änderungsverlauf

  1. 01.08.2026 — 25 Normen geändert · §§ 1, 2, 2a, 2b und 21 weitere neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.