Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Juristenausbildungsgesetz
BbgJAG§ 26 Sprachliche Gleichbehandlung
Stand: 01.08.2026
Alle Personen-, Amts- und Funktionsbezeichnungen, die in diesem Gesetz Verwendung finden, gelten sowohl in der weiblichen als auch in der männlichen Sprachform.