Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Verordnung über das Instrument zur Bedarfsermittlung nach § 118 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

BbgBedarfV

Anlage (zu § 1) - Integrierter Teilhabeplan Brandenburg als Instrument zur Bedarfsermittlung für Kinder ab Schuleintritt, Jugendliche und Erwachsene

Stand: 01.09.2026

Brandenburg

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