Gesetze / Landesrecht Brandenburg / BbgAuslBeglV · GVBl.II/17, [Nr. 17]

Brandenburgische Verordnung über die Zuständigkeit für die Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland (Brandenburgische Auslandsbeglaubigungsverordnung - BbgAuslBeglV)

4 Normen · Ausgangsfassung vom 20.03.2017 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Anwendungsbereich
  2. § 2 Zuständigkeit
  3. § 3 Deckung der Kosten
  4. § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    09.12.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 9. Dezember 2025 (GVBl.II/25, [Nr. 98], S.2)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    12.02.2020 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 12.02.2020

    § 2 geändert

    GVBl. II 2020, Nr. 09

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).