Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Ausbildungs- und Prüfungsordnung höherer technischer Dienst
BbgAPOhtDAnlage 6a (zu § 27 Absatz 3) - Gliederung der Ausbildung in der Fachrichtung Architektur; Ausbildungsplan
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 6a BbgAPOhtD liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.