Gesetze / Landesrecht Bayern / BayeAktV-V · GVBl. S. 13, BayRS 34-6-I

Verordnung über die elektronische Aktenführung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Freistaat Bayern

5 Normen · Ausgangsfassung vom 05.01.2023 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Elektronische Aktenführung
  3. § 2 Bildung elektronischer Akten
  4. § 3 Führung und Aufbewahrung elektronischer Akten
  5. § 4 Ersatzmaßnahmen
  6. § 5 Inkrafttreten
  7. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    26.03.2026 Ausfertigung · Geändert durch § 56 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.