Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände
Bay_HesZwVerbStVEingangsformel
Stand: 25.08.2026
Das Land Hessen,
gesetzlich vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister des Innern,
und
der Freistaat Bayern,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Staatsminister des Innern,
schließen folgenden Staatsvertrag: