Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände

Bay_HesZwVerbStV

Eingangsformel

Stand: 25.08.2026

Bayern

Das Land Hessen,

gesetzlich vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister des Innern,

und

der Freistaat Bayern,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Staatsminister des Innern,

schließen folgenden Staatsvertrag:

→Art. 1