Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Gesetz über wirtschafts-, energiewirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften
BayWiVGArt 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayWiVG/28#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayWiVG/28#abs-2 (2) Art. 19a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayWiVG/28#abs-3 (3) Art. 19b tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BayWiVG/28#abs-4 (4) Art. 20 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 27. Dezember 1999 (GVBl S. 530). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.