Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Waldgesetz
BayWaldGArt. 39a (aufgehoben)
Stand: 25.08.2026
Für Art. 39a BayWaldG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art. 39a BayWaldG →
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- VGH Bayern, 04.07.2024 – 22 A 23.40049Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten; Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.