Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Waldgesetz
BayWaldGArt. 1 Gesetzeszweck
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayWaldG/1#abs-1 (1) Der Wald hat besondere Bedeutung für den Schutz von Klima, Wasser, Luft und Boden, Tieren und Pflanzen, für die Landschaft und den Naturhaushalt. Er ist wesentlicher Teil der natürlichen Lebensgrundlage und hat landeskulturelle, wirtschaftliche, soziale sowie gesundheitliche Aufgaben zu erfüllen. Der Wald ist deshalb nachhaltig zu bewirtschaften, um diese Leistungen für das Wohl der Allgemeinheit dauerhaft erbringen zu können.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayWaldG/1#abs-2 (2) Dieses Gesetz soll insbesondere dazu dienen:
1. die Waldfläche zu erhalten und erforderlichenfalls zu vermehren,
2. einen standortgemäßen und möglichst naturnahen Zustand des Waldes unter Berücksichtigung des Grundsatzes „Wald vor Wild“ zu bewahren oder herzustellen,
3. die Schutzfähigkeit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Waldes dauerhaft zu sichern und zu stärken,
4. die Erzeugung von Holz und anderen Naturgütern durch eine nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes zu sichern und zu erhöhen,
5. die Erholung der Bevölkerung im Wald zu ermöglichen und die Erholungsmöglichkeit zu verbessern,
6. die biologische Vielfalt des Waldes zu erhalten und erforderlichenfalls zu erhöhen,
7. die Waldbesitzer und ihre Selbsthilfeeinrichtungen in der Verfolgung dieser Ziele zu unterstützen und zu fördern,
8. einen Ausgleich zwischen den Belangen der Allgemeinheit und der Waldbesitzer herbeizuführen.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu Art. 1 BayWaldG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VGH Bayern, 16.09.2022 – 19 N 19.1368Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen die Verkürzung von Schonzeiten für Schalenwild in Schutzwaldsanierungsgebieten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- VGH Bayern, 16.09.2022 – 19 N 20.232Zitiert von 4
- BVerwG, 19.10.2022 – 7 B 19/21Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung eines SchweinezuchtbetriebsZitiert von 28
- VGH Bayern, 04.07.2024 – 22 A 23.40049Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten; Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.