Gesetze / Landesrecht Bayern / Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnungsanlage „Sonnabendquelle“ der Gas- und Wasserversorgung Fulda GmbH in der Gemarkung Dalherda der Stadt Gersfeld/Rhön für den Ortsteil Oberstellberg der Gemeinde Ebersburg, Landkreis Fulda

BayWSGV1998_984

§ 2

Stand: 25.08.2026

Bayern

Soweit sich über das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets hinaus weitere Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind diese Aufgaben von den dafür nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen.

§ 1 § 3