Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
BayVwVfGArt. 46 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
Stand: 25.08.2026
Die Aufhebung eines Verwaltungsakts, der nicht nach Art. 44 nichtig ist, kann nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist, wenn offensichtlich ist, daß die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflußt hat.
Wird zitiert von 23 Entscheidungen zu Art. 46 BayVwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Ansbach, 29.01.2024 – AN 3 S 23.2625
- VG München, 15.11.2022 – M 31 K 21.6097Rechtmäßigkeit der Rücknahme von Corona-Novemberhilfe und -Dezemberhilfe bei Vermietung von Gewerbeimmobilien Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
- VG München, 23.03.2021 – M 31 K 20.6004Zitiert von 13
- VGH Bayern, 23.03.2021 – 11 CS 20.2643Fahrerlaubnisrecht: Kein Verwertungsverbot im Entziehungsverfahren bei Verstoß gegen strafprozessuale Beweiserhebungsvorschriften Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- BVerwG, 09.03.2005 – 6 C 3.04Zitiert von 20
- BVerwG, 20.04.2021 – 6 C 6/20Keine Organzuständigkeit der KJM für Zwangsgeldandrohungen bei Aufsichtsmaßnahmen nach dem Jugendmedienschutz-StaatsvertragZitiert von 24
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 13.08.2026 – 10 ZB 26.1300Unbeachtlichkeit eines Anhörungsfehlers beim Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VGH Bayern, 30.07.2025 – 8 A 24.40037, 8 A 24.40038, 8 A 24.40039, 8 A 24.40040, 8 A 24.40041, 8 A 24.40042, 8 A 24.40043, 8
- VGH Bayern, 05.11.2024 – 22 AS 24.40034Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 46 BayVwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.