Gesetze / Landesrecht Bayern / Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
BayVwVfGArt. 45 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwVfG/45#abs-1 (1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht den Verwaltungsakt nach Art. 44 nichtig macht, ist unbeachtlich, wenn
1. der für den Erlaß des Verwaltungsakts erforderliche Antrag nachträglich gestellt wird,
2. die erforderliche Begründung nachträglich gegeben wird,
3. die erforderliche Anhörung eines Beteiligten nachgeholt wird,
4. der Beschluß eines Ausschusses, dessen Mitwirkung für den Erlaß des Verwaltungsakts erforderlich ist, nachträglich gefaßt wird,
5. die erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde nachgeholt wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwVfG/45#abs-2 (2) Handlungen nach Absatz 1 können bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BayVwVfG/45#abs-3 (3) Fehlt einem Verwaltungsakt die erforderliche Begründung oder ist die erforderliche Anhörung eines Beteiligten vor Erlaß des Verwaltungsakts unterblieben und ist dadurch die rechtzeitige Anfechtung des Verwaltungsakts versäumt worden, so gilt die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist als nicht verschuldet. Das für die Wiedereinsetzungsfrist maßgebende Ereignis tritt im Zeitpunkt der Nachholung der unterlassenen Verfahrenshandlung ein.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu Art. 45 BayVwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG München, 10.08.2022 – M 3 S 22.3412Zitiert von 1
- VG München, 20.06.2023 – M 7 K 20.3708
- VG München, 15.11.2022 – M 31 K 21.6097Rechtmäßigkeit der Rücknahme von Corona-Novemberhilfe und -Dezemberhilfe bei Vermietung von Gewerbeimmobilien Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
- VG München, 23.03.2021 – M 31 K 20.6004Zitiert von 13
- BVerwG, 12.04.2005 – 1 C 9.04Zitiert von 26
- VG Bayreuth, 24.06.2024 – B 7 K 23.11Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Ansbach, 10.04.2024 – AN 3 K 22.00435
- VG Ansbach, 29.01.2024 – AN 3 S 23.2625
- VG Bayreuth, 24.02.2022 – B 1 K 20.470Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art. 45 BayVwVfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.